Aus: Ausgabe vom 26.09.2006, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Insolvenzrecht privilegiert Banken
Verbraucherschützer werfen den Banken vor, säumige Kreditkunden aus Eigeninteresse häufig in die Privatinsolvenz zu treiben. Eine außergerichtliche Einigung setze voraus, daß alle Gläubiger den Vorschlag des Schuldners akzeptierten, dieses Verfahren aber sei vielen Banken »zu aufwendig«, sagte die Expertin Helga Springeneer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) der Berliner Zeitung (Montagausgabe). Deshalb provozierten die Banken häufig ein Insolvenzverfahren, um zu ihrem Recht zu kommen.
Die Verbraucherschützerin kritisierte, daß das derzeitige Insolvenzverfahren die Banken privilegiere. Grund sei deren übliche Praxis, bei Kreditverträgen mit Verbrauchern Lohn- und Gehaltsabtretungen zu vereinbaren für den Fall, daß diese die Kredite nicht mehr bedienen könnten. »Die Kreditinstitute haben dann nach der Insolvenz des Schuldners vor allen anderen Gläubigern zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche zu befriedigen«, erläuterte Springeneer.
Der vzbv fordert deshalb, die Privilegien der Banken in den Insolvenzverfahren zu streichen: »Wir brauchen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung«, sagte Springeneer. Dann werde es sehr wahrscheinlich auch eine wesentlich höhere Zahl außergerichtlicher Einigungen geben. Derzeit komme es bei privaten Kreditschulden lediglich in 15 bis 20 Prozent der Fälle zu einer solchen Einigung mit der Bank. Diese Quote lasse sich aber relativ schnell um zehn Prozent anheben.
Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück: »Die Banken haben ein Interesse an der geordneten Rückzahlung der von Kunden bei ihnen aufgenommenen Kredite, weil dies gewährleistet, daß die Kunden solvent bleiben«, sagte eine Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Unterstellung, Institute würden absichtlich auf die Insolvenz ihrer Kunden warten, sei daher »absurd und entschieden von der Hand zu weisen«.
(AFP/jW)
Die Verbraucherschützerin kritisierte, daß das derzeitige Insolvenzverfahren die Banken privilegiere. Grund sei deren übliche Praxis, bei Kreditverträgen mit Verbrauchern Lohn- und Gehaltsabtretungen zu vereinbaren für den Fall, daß diese die Kredite nicht mehr bedienen könnten. »Die Kreditinstitute haben dann nach der Insolvenz des Schuldners vor allen anderen Gläubigern zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche zu befriedigen«, erläuterte Springeneer.
Der vzbv fordert deshalb, die Privilegien der Banken in den Insolvenzverfahren zu streichen: »Wir brauchen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung«, sagte Springeneer. Dann werde es sehr wahrscheinlich auch eine wesentlich höhere Zahl außergerichtlicher Einigungen geben. Derzeit komme es bei privaten Kreditschulden lediglich in 15 bis 20 Prozent der Fälle zu einer solchen Einigung mit der Bank. Diese Quote lasse sich aber relativ schnell um zehn Prozent anheben.
Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück: »Die Banken haben ein Interesse an der geordneten Rückzahlung der von Kunden bei ihnen aufgenommenen Kredite, weil dies gewährleistet, daß die Kunden solvent bleiben«, sagte eine Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Unterstellung, Institute würden absichtlich auf die Insolvenz ihrer Kunden warten, sei daher »absurd und entschieden von der Hand zu weisen«.
(AFP/jW)
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