Aus: Ausgabe vom 13.10.2006, Seite 6 / Ausland
Belgien: Fünfjährige abgeschoben
Strasbourg. Weil ein fünf Jahre altes Mädchen zwei Monate lang ohne Verwandte in einem Ausländerlager bleiben mußte und dann allein nach Kongo abgeschoben wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag Belgien verurteilt. Brüssel muß nun 35000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die Mutter des Kindes lebt seit sechs Jahren in Kanada. Vor vier Jahren bat sie ihren in den Niederlanden lebenden Bruder, ihre Tochter Tabitha aus dem Kongo zu holen und zu versorgen, bis sie das Kind zu sich holen können würde. Als der Mann jedoch am 18. August 2002 auf dem Flughafen Brüssel ankam, wurde das Mädchen festgenommen. Der Onkel mußte in die Niederlande weiterreisen.
Am 17. Oktober 2002 wurde die Fünfjährige allein in den Kongo abgeschoben, wo kein Familienmitglied auf sie wartete.
(AFP/jW)
Die Mutter des Kindes lebt seit sechs Jahren in Kanada. Vor vier Jahren bat sie ihren in den Niederlanden lebenden Bruder, ihre Tochter Tabitha aus dem Kongo zu holen und zu versorgen, bis sie das Kind zu sich holen können würde. Als der Mann jedoch am 18. August 2002 auf dem Flughafen Brüssel ankam, wurde das Mädchen festgenommen. Der Onkel mußte in die Niederlande weiterreisen.
Am 17. Oktober 2002 wurde die Fünfjährige allein in den Kongo abgeschoben, wo kein Familienmitglied auf sie wartete.
(AFP/jW)
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