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Aus: Ausgabe vom 03.11.2006, Seite 5 / Inland

Schmerzensgeld darf behalten werden

Karlsruhe. Asylbewerber, die nach einem Unfall Schmerzensgeld bekommen, können dies künftig für sich behalten. Eine gegenteilige Gesetzesregelung sei verfassungswidrig, heißt es in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Es gab damit einer Familie aus Bosnien-Herzegowina Recht, die nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von umgerechnet 12800 Euro erhalten hatte. Dem Gesetzgeber gaben die Verfassungsrichter auf, das Gesetz bis Mitte 2007 zu ändern. Nach dem 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz müssen Asylbewerber ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen, ehe sie Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen.

(AFP/jW)