Aus: Ausgabe vom 29.11.2006, Seite 5 / Inland
Teilerfolg gegen Abtreibungsgegner
Nürnberg. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat am Dienstag nach rund neunjährigem Streit einem Arzt teilweise recht gegeben, der von Abtreibungsgegnern beleidigt worden war. Sie hatten den Mediziner im Nürnberger Klinikum Nord 1997 auf einem Flugblatt unter dem Titel »damals: Holocaust, heute: Babycaust« als »Tötungsspezialist für ungeborene Kinder« bezeichnet. Auf dem Gelände des Klinikums Nord finde »Kindermord im Mutterschoß« statt, hieß es weiter.
Daß der Arzt zu seinem Recht kam, verdankt er dem Bundesverfassungsgericht: Es hatte im Mai auf seine Klage hin ein gegenteiliges Urteil des OLG vom September 2000 aufgehoben, weshalb dieses sich erneut mit dem Fall befassen mußte. Nach Ansicht der Verfassungshüter ist die Bezeichnung des Arztes als »Tötungsspezialist« eine zutreffende »Tatsachenaussage«, die anderen beiden Vorwürfe seien dagegen unzulässige Beleidigungen.
(AFP/jW)
Daß der Arzt zu seinem Recht kam, verdankt er dem Bundesverfassungsgericht: Es hatte im Mai auf seine Klage hin ein gegenteiliges Urteil des OLG vom September 2000 aufgehoben, weshalb dieses sich erneut mit dem Fall befassen mußte. Nach Ansicht der Verfassungshüter ist die Bezeichnung des Arztes als »Tötungsspezialist« eine zutreffende »Tatsachenaussage«, die anderen beiden Vorwürfe seien dagegen unzulässige Beleidigungen.
(AFP/jW)
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