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05.12.1998 / Feuilleton / Seite 0

Freie Werbung für freie Bürger

Über tragende Säulen und verkappte Kommunisten

Terenz Abt

Wie dem freien Bürger freie Fahrt gestattet sein müßte, weil wir schließlich in einem freien Land leben, so sollte endlich auch freie Werbung zum unverzichtbaren, grundgesetzlich gesicherten Rechtsgut der Bundesrepublik gehören. Es gibt aber Justizorgane, die darüber anders denken, so das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz, das einem Zahnarzt verboten hat, im Internet zu werben. Ärzte, behaupten die Koblenzer Richter, sollen sich nicht an ökonomischen Erfolg...

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