Musterprozeß: Keine Kürzungen bei Flüchtlingen
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg
Reimar PaulDie Sozialämter der Stadt und des Landkreises Göttingen sowie der Stadt Northeim haben bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen in den Jahren 1996 und 1997 zu Unrecht die Sozialhilfe gekürzt. Das hat das in Lüneburg ansässige Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Musterprozeß entschieden (Az 12 L 1232/38). Eine Göttinger Anwaltskanzlei, die rund hundert Flüchtlingsfamilien vertritt, machte das Ende November ergangene Urteil am Wochenende bekannt.
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