Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 02.02.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Wer nicht vorsorgt, wird bestraft

Mit der »Gesundheitsreform«, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden muß und zum 1. April 2007 in Kraft treten soll, sind weitere Änderungen verbunden:



– Versicherungspflicht: Jeder Bürger ist künftig verpflichtet, einer Krankenversicherung anzugehören. Für die Kassen bedeutet dies, daß sie ihren Versicherten nicht mehr kündigen können; frühere Versicherte, denen bereits gekündigt wurde, müssen wieder aufgenommen werden. Bisher galt diese Regel nur für abhängig Beschäftigte unter der Versicherungspflichtgrenze von 3975 Euro monatlich, bezog die privaten Krankenkassen also nicht mit ein.



– Basistarif: Die privaten Krankenversicherungen müssen ab 2009 zeitweilig einen Basistarif anbieten, dessen Höhe sich nur noch nach Alter und Geschlecht bemessen darf, nicht aber mehr nach dem Krankheitsrisiko. Die Beitragshöhe ist zudem auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, rund 500 Euro, begrenzt. Der Beitragssatz wird wie in der GKV halbiert, wenn der Versicherte andernfalls unter das Existenzminimum rutschen würde. Reicht das nicht aus, beteiligen sich auch die Bundesanstalt für Arbeit oder der Sozialversicherungsträger mit 120 Euro an den Kosten.



– Zugang zum Basistarif: Der Basistarif ist offen für bislang Unversicherte, die früher einmal in der privaten Krankenversicherung waren; darüber hinaus können auch bislang freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte in den Tarif wechseln, ebenso privat Versicherte Einkommensschwache und Personen ab 55 Jahre. Bis zum Start des Basistarifs müssen die Privaten den bisher nur für Ältere zugänglichen Standardtarif verbilligen und ab dem 1. Juli 2007 für bislang Unversicherte öffnen.



– Vorsorgeuntersuchung: Wer zukünftig die Vorsorgeuntersuchungen für Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen versäumt, wird bestraft. Bei chronisch Kranken verringert sich derzeit die Zuzahlung für Medikamente und Behandlung von zwei Prozent auf eines. Diese Reduktion soll zukünftig entfallen, wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden können.

(jae)

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