Aus: Ausgabe vom 16.02.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Pech für frühere Daimler-Aktionäre
Stuttgart. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem sogenannten Musterverfahren die Schadensersatzforderungen gegen DaimlerChrysler im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp zurückgewiesen. In einem am Donnerstag verkündeten Beschluß kamen die Richter zu der Auffassung, daß der Rücktritt rechtzeitig veröffentlicht wurde. Rechtskräftig ist die Grundsatzentscheidung noch nicht. Es kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Das bundesweit erste Musterverfahren dieser Art war vom Landgericht Stuttgart beantragt worden, dem insgesamt rund 60 Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern vorliegen. Dabei wurden anhand einer Einzelklage die Vorwürfe gegen das Unternehmen überprüft. Die Kläger machen entgangene Kursgewinne geltend, weil sie ihre Aktien kurz vor der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts verkauft hatten. Nach der Veröffentlichung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs um bis zu zehn Prozent gestiegen.
(ddp/jW)
Das bundesweit erste Musterverfahren dieser Art war vom Landgericht Stuttgart beantragt worden, dem insgesamt rund 60 Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern vorliegen. Dabei wurden anhand einer Einzelklage die Vorwürfe gegen das Unternehmen überprüft. Die Kläger machen entgangene Kursgewinne geltend, weil sie ihre Aktien kurz vor der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts verkauft hatten. Nach der Veröffentlichung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs um bis zu zehn Prozent gestiegen.
(ddp/jW)
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