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Aus: Ausgabe vom 06.03.2007, Seite 5 / Inland

Anwalt sieht Volkert benachteiligt

Hamburg. Bei der juristischen Aufarbeitung der Volkswagen-Affäre sieht der Anwalt von Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert seinen Mandanten benachteiligt. Mit der Anklage gegen Volkert gehe es der Staatsanwaltschaft »um maximale Bloßstellung«, sagte Rechtsanwalt Johann Schwenn am Montag dem Hörfunksender NDR Info. Dem zuvor verurteilten früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz habe man hingegen vor Gericht »eine Reise in der ersten Wagenklasse gegönnt«, indem Details um Sexpartys und Prostituierte in seinem Verfahren ausgespart wurden. Schwenn zufolge wurde Volkert von der Staatsanwaltschaft gegenüber Journalisten verunglimpft. Aus Sicht des Anwalts liegt im Falle Volkert keine Untreue vor, weil dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei. Vielmehr hätten die Zuwendungen dazu gedient, »den Betriebsrat für das Verständnis der Mitbestimmung bei VW zu gewinnen«.

(ddp/jW)

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