Aus: Ausgabe vom 07.03.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EuGH verteilt BRD-Steuergelder
Luxemburg. Der BRD drohen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Steuerrückforderungen in Milliardenhöhe. Das Gericht erklärte am Dienstag eine bis 2001 gültige deutsche Vorschrift zur Dividendenbesteuerung für europarechtswidrig. Die Nachteile müßten für Betroffene rückwirkend ausgeglichen werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte sich die Summe der Rückerstattungen auf bis zu fünf Milliarden Euro belaufen.
Bis zum Jahr 2001 konnten BRD-Aktionäre, die Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften erhielten, einen Teil davon von der Einkommenssteuer abziehen. Für Besitzer ausländischer Aktien galt dies nicht. Der EuGH erklärte, dies beschränke den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU, weil er Aktiengesellschaften aus anderen EU-Staaten daran hindere, in Deutschland Kapital zu sammeln.
(AP/jW)
Bis zum Jahr 2001 konnten BRD-Aktionäre, die Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften erhielten, einen Teil davon von der Einkommenssteuer abziehen. Für Besitzer ausländischer Aktien galt dies nicht. Der EuGH erklärte, dies beschränke den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU, weil er Aktiengesellschaften aus anderen EU-Staaten daran hindere, in Deutschland Kapital zu sammeln.
(AP/jW)
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