Aus: Ausgabe vom 17.03.2007, Seite 1 / Inland
Großer Lauschangriff ist dem BKA zu klein
Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt (BKA) dringt auf eine Änderung der Vorgaben zum sogenannten großen Lauschangriff. Zwar habe die Justiz die akustische Wohnraumüberwachungen für verfassungsgemäß erklärt, aber auf der anderen Seite enge Grenzen gesetzt, beklagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Freitag in Wiesbaden. So sei diese Maßnahme heute »praktisch nicht mehr durchzuführen«. Seit 2004 habe das BKA keine solche Wohnraumüberwachung mehr durchgeführt, in den Bundesländern sei die Zahl um 75 Prozent auf fünf bis sechs pro Jahr gefallen. Dabei sei der versuchte Anschlag auf eine jüdische Einrichtung im Jahr 2003 in München letztlich nur durch den Lauschangriff verhindert worden, betonte Ziercke.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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