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Aus: Ausgabe vom 28.03.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund. Mindestlöhne in Europa

Während hierzulande noch heftig über die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne gestritten wird, sind diese in anderen europäischen Ländern längst Realität. Von den 27 Staaten der EU gelten in 20 gesetzliche und branchenübergreifende Mindestlöhne. Von den übrigen verfügen fünf nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wegen einer sehr hohen Tarifbindung über eine tarifliche Mindestlohnsicherung.

Allgemeinverbindlichkeit

Neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird darüber diskutiert, Tarifverträge häufiger für allgemeinverbindlich zu erklären. In der Praxis wird dieses Mittel vom zuständigen Bundesarbeitsministerium aber immer seltener angewendet. 2006 gab es lediglich 16 neue Allgemeinsverbindlichkeitserklärungen. Zur gleichen Zeit liefen allerdings 54 allgemeinverbindliche Tarifverträge aus.

Minitarife

Auch Tarifverträge sind keine Garantie gegen Armutslöhne. In einer Vielzahl von Branchen liegen die von den Gewerkschaften vereinbarten Stundenlöhne weit unter der von ihnen erhobenen Forderung nach 7,50 Euro:

Friseurhandwerk Sachsen 3,06 €

Bewachungsgewerbe Berlin 5,14 €

Priv. Tranport und Verkehr Sachsen-A .5,46 €

Floristik West 5,94 €


Hotels und Gaststätten Hamburg 6,31 €

Landwirtschaft Bayern 6,45 €

Steine-Erden-Industrie Thüringen 7,04 €

Öffentlicher Dienst Gemeinden Ost 7,09 €

Erwerbsgartenbau Rheinland-Pfalz 7,43 €

(dab)

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