Aus: Ausgabe vom 10.04.2007, Seite 5 / Inland
Heidenärger wegen Karfreitagsparty
München. Zivilpolizisten kontrollierten am Karfreitag die Einhaltung des Musikverbots in der »Religionsfreien Zone« des Bundes für Geistesfreiheit im Münchner Oberanger-Theater. Dort war für den Abend eine »Heidenspaß-Party« mit Live-Musik angekündigt worden. Diesen Veranstaltungsteil hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat mit Verweis auf das bayerische »Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage« unter Androhung eines Bußgeldes verboten. Der Bescheid ist kostenpflichtig und schlägt den Veranstaltern mit 300 Euro zu Buche. Das Argument, es handle sich um eine politische Veranstaltung gegen das Nichtgläubige diskriminierende Feiertagsgesetz, ließ die Behörde nicht gelten. Der Bund für Geistesfreiheit will nun auf juristischem Weg eine Überarbeitung erreichen. Die Giordano-Bruno-Stiftung hat bereits angekündigt, den Fall wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu tragen.
(jW)
(jW)
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