Aus: Ausgabe vom 18.04.2007, Seite 13 / Feuilleton
Blumen aus Eis
Im Streit um den Namen der ostdeutschen Kultband Karat hat das Landgericht Berlin am Dienstag den Verfahrensbeteiligten einen Vergleich empfohlen. Die Witwe des früheren Sängers Herbert Dreilich hatte der Restband die weitere Verwendung des Namens Karat verboten. Dreilich hatte sich den Namen ohne Wissen seiner Musikerkollegen bereits 1998 schützen lassen. Nach dessen Tod 2004 hatte seine Witwe die Rechte an dem Markenzeichen beansprucht. Wegen des Namensstreits mußte die Band ihren Namen ändern. Nach 30 jähriger Bühnenpräsenz traten die Musiken, dessen neuer Liedsänger Dreilichs Sohn Claudius ist, seit Januar 2006 unter dem Namen »K...« auf. (ddp/jW)
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