Aus: Ausgabe vom 18.04.2007, Seite 3 / Schwerpunkt
Staat und Kirche. »Präsident des Vatikanstaats«
Regelmäßig wird im Westen die angebliche Behinderung der freien Religionsausübung in der Türkei vor allem von den Kräften aufgebauscht, die in der Europäischen Union einen »christlichen Klub« sehen. Diese wollen einen EU-Beitritt der Türkei nicht etwa wegen der Defizite bei der Achtung der Menschenrechte oder der Unterdrückung der Kurden verhindern, sondern weil ein multikulturelles Europa nicht in ihr Weltbild paßt.
Tatsächlich war und ist die klare Trennung von Staat und Religion eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß es zu einer beachtlichen wirtschaftlichen Entwicklung zumindest in Teilen der Türkei gekommen ist. An einen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft, wie ihn die beiden großen christlichen Kirchen – verbunden mit allerlei Privilegien bis hin zum staatlichen Einzug der Kirchensteuer – in der BRD genießen, ist selbstverständlich in einem laizistischen Staatswesen wie der Türkei nicht zu denken.
Ministerpräsident Erdogan stellte im Spiegel-Interview vom 16. April 2007 die Gegenfrage, welche Rechte denn die religiösen Minderheiten »hier nicht ausleben können in ihrem Glauben? Reißen wir etwa ihre Kirchen ab?« Das Baugesetz wurde geändert. Erdogan: »Wo früher »Moschee« stand, steht jetzt ›Platz des Gebets‹. Neue Kirchen werden eröffnet.« Tatsächlich gibt es bei den christlichen Kirchen aber gar keinen Bedarf an neuen Gotteshäusern.
Eine kleine, aber auffällige Randbegebenheit: Der Besuch von Joseph Ratzinger im Herbst 2006 in der Türkei ist in der Atatürk-Gedenkstätte in Ankara vermerkt; allerdings ist dort nicht von »Papst Benedikt« die Rede, sondern vom »Präsidenten des Vatikanstaats«.(uj)
Tatsächlich war und ist die klare Trennung von Staat und Religion eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß es zu einer beachtlichen wirtschaftlichen Entwicklung zumindest in Teilen der Türkei gekommen ist. An einen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft, wie ihn die beiden großen christlichen Kirchen – verbunden mit allerlei Privilegien bis hin zum staatlichen Einzug der Kirchensteuer – in der BRD genießen, ist selbstverständlich in einem laizistischen Staatswesen wie der Türkei nicht zu denken.
Ministerpräsident Erdogan stellte im Spiegel-Interview vom 16. April 2007 die Gegenfrage, welche Rechte denn die religiösen Minderheiten »hier nicht ausleben können in ihrem Glauben? Reißen wir etwa ihre Kirchen ab?« Das Baugesetz wurde geändert. Erdogan: »Wo früher »Moschee« stand, steht jetzt ›Platz des Gebets‹. Neue Kirchen werden eröffnet.« Tatsächlich gibt es bei den christlichen Kirchen aber gar keinen Bedarf an neuen Gotteshäusern.
Eine kleine, aber auffällige Randbegebenheit: Der Besuch von Joseph Ratzinger im Herbst 2006 in der Türkei ist in der Atatürk-Gedenkstätte in Ankara vermerkt; allerdings ist dort nicht von »Papst Benedikt« die Rede, sondern vom »Präsidenten des Vatikanstaats«.(uj)
Mehr aus: Schwerpunkt
-
Sprachprüfung vor Ehegattennachzug
vom 18.04.2007 -
Gedemütigt und aggressiv
vom 18.04.2007