Aus: Ausgabe vom 20.04.2007, Seite 15 / Feminismus
Abtreibungsverbot nicht verschärft
Warschau. Das restriktive Abtreibungsrecht in Polen wird vorerst nicht weiter verschärft. Die nationalkonservative Regierungskoalition scheiterte am 13. April mit einem entsprechenden Vorhaben im Parlament in Warschau. Keiner der Vorschläge aus den Regierungsparteien, die auf eine Verbesserung des Schutzes des ungeborenen Lebens und eine entsprechende Verfassungsänderung zielten, erhielt im Sejm die notwendige Zweidrittelmehrheit.
In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch seit 1993 nur bis zur zwölften Woche erlaubt, sofern Leben oder Gesundheit der Mutter in Gefahr, der Fetus unheilbar geschädigt oder die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist.(AP/AFP/jW)
In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch seit 1993 nur bis zur zwölften Woche erlaubt, sofern Leben oder Gesundheit der Mutter in Gefahr, der Fetus unheilbar geschädigt oder die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist.(AP/AFP/jW)
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