Aus: Ausgabe vom 24.04.2007, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund. Chronik eines Justizskandals
Am 7. April 1977 wurden Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und Georg Wurster, Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, in Bubacks Dienstwagen erschossen. Zu der Tat bekannte sich ein »Kommando Ulrike Meinhof der RAF«. Die Schüsse wurden vom Sozius eines Motorrades aus abgegeben.
Als Tatverdächtige »ermittelte« die Bundesanwaltschaft Knut Folkerts, Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Klar und Folkerts wurden wegen der Todesschüsse verurteilt, das Verfahren gegen Sonnenberg wurde eingestellt, da dieser aufgrund der Spätfolgen eines Kopfschusses, den er bei seiner Verhaftung erhielt, als verhandlungsunfähig galt. Mohnhaupt wurde als »Rädelsführerin« der Aktion verurteilt. Der Mord an Buback war vor Gericht Teil eines »Gesamtpakets« von mehreren Morden und Mordversuchen, die zu Verurteilungen zu mehrfach lebenslänglich führten.
Im Verfahren gegen Stefan Wisniewski, der laut Informationen mehrerer Medien von ehemaligen RAF-Angehörigen als Todesschütze der Aktion gegen Buback denunziert wurde, spielte dieser Fall keine Rolle. Wisniewski wurde 1981 u.a. wegen der Teilnahme an der Entführung des Unternehmerpräsidenten Hanns-Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt und 1999 entlassen. Ihm droht eine erneute Anklage wegen Mordes, falls die Bundesanwaltschaft sich entschließt, den Fall neu aufzurollen. Daß die jetzt aufgekommenen belastenden Hinweise gegen Wisniewski bereits 1981 aktenkundig waren, könnte nach Ansicht von Juristen aber ein gravierendes Prozeßhindernis darstellen. Außerdem sind bereits Klar und Folkerts rechtskräftig als Todesschützen verurteilt worden; beide haben keine Rehabilitierung beantragt.
(jW)
Als Tatverdächtige »ermittelte« die Bundesanwaltschaft Knut Folkerts, Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Klar und Folkerts wurden wegen der Todesschüsse verurteilt, das Verfahren gegen Sonnenberg wurde eingestellt, da dieser aufgrund der Spätfolgen eines Kopfschusses, den er bei seiner Verhaftung erhielt, als verhandlungsunfähig galt. Mohnhaupt wurde als »Rädelsführerin« der Aktion verurteilt. Der Mord an Buback war vor Gericht Teil eines »Gesamtpakets« von mehreren Morden und Mordversuchen, die zu Verurteilungen zu mehrfach lebenslänglich führten.
Im Verfahren gegen Stefan Wisniewski, der laut Informationen mehrerer Medien von ehemaligen RAF-Angehörigen als Todesschütze der Aktion gegen Buback denunziert wurde, spielte dieser Fall keine Rolle. Wisniewski wurde 1981 u.a. wegen der Teilnahme an der Entführung des Unternehmerpräsidenten Hanns-Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt und 1999 entlassen. Ihm droht eine erneute Anklage wegen Mordes, falls die Bundesanwaltschaft sich entschließt, den Fall neu aufzurollen. Daß die jetzt aufgekommenen belastenden Hinweise gegen Wisniewski bereits 1981 aktenkundig waren, könnte nach Ansicht von Juristen aber ein gravierendes Prozeßhindernis darstellen. Außerdem sind bereits Klar und Folkerts rechtskräftig als Todesschützen verurteilt worden; beide haben keine Rehabilitierung beantragt.
(jW)
Mehr aus: Schwerpunkt
-
»Anklagen wurden regelrecht konstruiert«
vom 24.04.2007 -
RAF-Jäger im Zwielicht
vom 24.04.2007