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26.04.2007 / Inland / Seite 4

Berechnungsfehler geht auf Kosten der Arge

Hartz-IV-Empfänger muß zuviel gezahltes Geld nicht zurückgeben, entschied das Sozialgericht Koblenz

Wenn einem Hartz-IV-Empfänger mit Nebenjob versehentlich zu viel Geld ausgezahlt wird, muß dieser die Bezüge nicht in jedem Fall zurückerstatten. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, daß ein Leistungsbezieher mit geringem Nebeneinkommen zu viel überwiesenes Geld nur dann zurückzahlen muß, wenn er selbst die Höhe seines Nebenverdienstes nicht korrekt angegeben hat. Liegt der Fehler dag...

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