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Aus: Ausgabe vom 03.05.2007, Seite 15 / Natur & Wissenschaft

Stammzellforschung

Am 9. Mai befaßt sich der Bundestag erstmals seit 2001 wieder mit der Stammzellgesetzgebung. Momentan dürfen Wissenschaftler in Deutschland nur an Stammzellinien forschen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Giuseppe Testa vom Europäischen Krebsforschungsinstitut in Mailand kritisiert diese Stichtagsregelung als Doppelmoral. »Schon heute profitieren deutsche Gruppen maßgeblich von Ergebnissen, die im Ausland mit neuen Stammzellinien erzielt wurden. Sollten in Zukunft neue diagnostische Möglichkeiten oder gar Therapien aus der Stammzellforschung erwachsen, werden sie über kurz oder lang auch in Deutschland zum Einsatz kommen. Falls nicht, riskiert man einen Therapie-Tourismus ins benachbarte Ausland.« Auch gegen die künstliche Befruchtung (IVF) habe es in Deutschland ursprünglich so große Bedenken gegeben, daß man die Entwicklung der Methode lieber dem Ausland überlassen habe. Inzwischen ist die IVF hierzulande etabliert: Im Jahr 2005 unterzogen sich mehr als 10000 Frauen einer künstlichen Befruchtung.

(ots/jW)

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