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12.07.1997 / Inland

Schlappe für sächsische CDU

Privatrundfunkgesetz des Freistaates teilweise verfassungswidrig

Tilo Gräser

Die mit absoluter Mehrheit in Sachsen regierende CDU unter Kurt Biedenkopf bekam am Donnerstag einen juristischen Dämpfer: Der sächsische Verfassungsgerichtshof erklärte in Leipzig das seit Februar 1996 geltende Privatrundfunkgesetz des Freistaates als »teilweise nicht verfassungsgemäß«. 42 Landtagsabgeordnete von SPD und PDS hatten gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes geklagt, die aus ihrer Sicht gegen das Prinzip der Staatsferne im Rundfunk verstoßen.

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