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Aus: Ausgabe vom 22.05.2007, Seite 13 / Feuilleton

Abgezockt

Die Stadt Köln muß ihrem ehemaligen Generalmusikdirektor James Conlon 176700 Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Klage des Musikers gegen seinen früheren Arbeitgeber ist damit im wesentlichen gescheitert. Conlon hatte die Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro gefordert.

Der Amerikaner mit Hauptwohnsitz in New York war zunächst Chefdirigent der Oper, dann Generalmusikdirektor und Chefdirigent des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln. Conlon hatte von November 1989 bis April 1998 eine Wohnung in Köln gemietet und galt damit nicht mehr als sogenannter Steuerausländer mit beschränkter Steuerpflicht. Vielmehr war er nun in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Der Künstler wirft der Stadt Köln nun vor, ihn nicht rechtzeitig über die steuerlichen Folgen der Wohnungsanmietung aufgeklärt zu haben. Das Gericht aber entschied, die Stadt Köln habe ihn in den Jahren 1991 bis 1995 selbst zu Unrecht als «Steuerausländer» angesehen und deshalb einen zu niedrigen Lohnsteuerabzug vorgenommen. Deshalb könne Conlon die Schäden geltend machen, die aus der Nachforderung des Finanzamts resultieren.

(ddp/jW)

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