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Aus: Ausgabe vom 08.06.2007, Seite 1 / Inland

Hohe Haftstrafe für Gammelfleischhändler

Oldenburg. Im sogenannten Gammelfleischprozeß vor dem Landgericht Oldenburg ist der angeklagte Händler zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zudem erhielt Alfons B. aus dem niedersächsischen Lastrup am Donnerstag fünf Jahre Berufsverbot. Das Gericht verurteilte ihn wegen Betrugs, versuchten Betrugs, Insolvenzverschleppung und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe oder Haft zur Bewährung für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft hatte B. vorgeworfen, tonnenweise nicht zum Verzehr geeignetes, falsch etikettiertes und mit Wasser aufgespritztes Fleisch vermarktet zu haben. (AP/jW)