Aus: Ausgabe vom 21.06.2007, Seite 1 / Inland
Studiengebühren: Klage abgewiesen
Freiburg. Im ersten Musterprozeß gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch alle Klagen abgewiesen. Das Gericht ließ in seinem am Nachmittag verkündeten Urteil allerdings das Rechtsmittel der Berufung zu. Die Kosten des Verfahrens müssen demnach die sechs Kläger tragen.
Geklagt hatten eine alleinerziehende Mutter, eine Schwangere und vier Zivildienstleistende. In der mündlichen Verhandlung hatten zuvor die Fragen im Vordergrund gestanden, ob die Gebühren gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen das Recht auf freie Berufswahl oder gegen den UN-Sozialpakt von 1966 zur Unentgeltlichkeit von Bildungseinrichtungen verstoßen. Das Gericht verneinte, daß die Studiengebühren gegen das Grundgesetz oder gegen den internationalen Sozialpakt verstießen.
(AP/jW)
Geklagt hatten eine alleinerziehende Mutter, eine Schwangere und vier Zivildienstleistende. In der mündlichen Verhandlung hatten zuvor die Fragen im Vordergrund gestanden, ob die Gebühren gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen das Recht auf freie Berufswahl oder gegen den UN-Sozialpakt von 1966 zur Unentgeltlichkeit von Bildungseinrichtungen verstoßen. Das Gericht verneinte, daß die Studiengebühren gegen das Grundgesetz oder gegen den internationalen Sozialpakt verstießen.
(AP/jW)
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