Aus: Ausgabe vom 22.06.2007, Seite 15 / Feminismus
Polen will Frau nicht entschädigen
Strasbourg. Polen hat gegen seine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der schweren Gesundheitsschäden, die eine Frau aufgrund eines Abtreibungsverbots erlitten hat, Widerspruch erhoben. Dies teilte am Donnerstag eine Sprecherin des Gerichts in Strasbourg mit. Der Klägerin hatten im Jahr 2000 drei Augenärzte bescheinigt, daß ihre Schwangerschaft zur Erblindung führen könne. Dennoch wurde ihr in einer Warschauer Klinik ein Abbruch verweigert. Heute ist sie fast blind. Die Richter in Strasbourg hatten die Warschauer Regierung angewiesen, der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder 25000 Euro Schmerzensgeld und 14000 für die Gerichtskosten zu zahlen. Regierungschef Jaroslaw Kaczynski begründete den Einspruch mit dem polnischen Abtreibungsverbot, das bei Anerkennung des Urteils geändert werden müßte.(AFP/jW)
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