Aus: Ausgabe vom 22.06.2007, Seite 12 / Feuilleton
Unterlegen
Im Kampf gegen die privaten Anbieter von Sportwetten hat die Stadt Frankfurt am Main einen Rückschlag erlitten. Das dortige Verwaltungsgericht (VG) gab am Donnerstag dem Eilantrag eines Vermittlers von Sportwetten aus dem EU-Ausland statt, der gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt geklagt hatte. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel habe im April ein Verbot gegen die Vermittlung von Sportwetten innerhalb der EU für gemeinschaftswidrig erklärt, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. (Az.:7G 1100/07). Mit dem Urteil folge das VG der Rechtssprechung der Oberverwaltungsgerichte in Saarlouis und Schleswig.
Frankfurt hatte im August vergangenen Jahres die Schließung der 76 behördlich bekannten privaten Wettbüros angeordnet. Dagegen hatten zahlreiche Anbieter geklagt. Das VG Frankfurt hatte zunächst mehrere Eilanträge gegen die Schließungen abgelehnt. (ddp/jW)
Frankfurt hatte im August vergangenen Jahres die Schließung der 76 behördlich bekannten privaten Wettbüros angeordnet. Dagegen hatten zahlreiche Anbieter geklagt. Das VG Frankfurt hatte zunächst mehrere Eilanträge gegen die Schließungen abgelehnt. (ddp/jW)
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