»Die Anträge sind zulässig, aber unbegründet«
* Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Klage der Linksfraktion gegen den Einsatz von »Tornado«-Kampfflugzeugen in Afghanistan zurückgewiesen. Der Zweite Senat legte seiner Entscheidung »folgende Erwägungen« zugrunde:
I. Die Anträge sind zulässig, insbesondere ist die Antragstellerin antragsbefugt. Sie hat hinreichend dargelegt, daß der Deutsche Bundestag durch die angegriffenen Maßnahmen in Rechten verletzt sein könnte, die ihm durch das Gr...Artikel-Länge: 6156 Zeichen
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