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Post vom Staatsanwalt für Castor-Gegner

Justiz schickt keine Vorladung, sondern erwartet Stellungnahme

Der Protest von Anfang März dieses Jahres gegen den Transport von sechs Castor-Behältern ins Zwischenlager Gorleben hat Folgen: Die ersten der daran Beteiligten bekommen seit einiger Zeit Post von der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Aber die Protestierer müssen nicht zu einem Gerichtstermin oder einer Vernehmung antreten. Eine schriftliche Stellungnahme will die Staatsanwaltschaft von ihnen. Darin sollen sie erklären, warum sie in einer »die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise« gegen die Atom- Transporte protestierten. Das kommt ohne konkreten Tatvorwurf daher, verweist nicht wie üblich auf einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch und wirkt wie eine Erziehungsmaßnahme von Lehrern gegenüber mißliebigen Schülern. Die Postempfänger hätten sich an Gewalt und Bedrohung gegen Menschen beteiligt, »indem sie sich einer Gruppe von ca. 600 Personen, die teilweise bewaffnet und vermummt waren, anschlossen in Kenntnis und mit Billigung, daß aus der Gruppe Gewalttaten gegen Polizeibeamte begangen wurden«, lauten die Vorwürfe im schönen Juristendeutsch.

Komme innerhalb von vier Wochen keine Antwort, werde das wie eine verweigerte Aussage gewertet, heißt es in dem Schreiben. Für diesen Fall droht ihnen die Staatsanwaltschaft ein »schriftliches Verfahren« an.

(jW)

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