Aus: Ausgabe vom 14.08.2007, Seite 4 / Inland
Neue Ermittlungen nach »Schießbefehl«
Berlin. Nach der erneuten Veröffentlichung eines angeblichen »Schießbefehls« an der früheren DDR-Grenze prüft die Staatsanwaltschaft Berlin mögliche neue Ermittlungen. Es werde untersucht, »ob weitere Schritte seitens der Staatsanwaltschaft zu veranlassen sind«, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag in Berlin. Zunächst wolle man feststellen, »um welches Dokument es sich handelt«.
Seit den 90er Jahren hatte es in Berlin wegen der Todesschüsse an der Mauer eine Reihe von Prozessen gegen Mitglieder der DDR-Führung und ehemalige Grenzer gegeben. Grundlage der Prozesse war dabei stets ein angeblicher »Schießbefehl«, dessen Existenz bis heute nicht belegt werden konnte. In dem jetzt wiederveröffentlichten mutmaßlichen Dokument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) aus dem Jahre 1973 werden Mitglieder einer MfS-Einheit aufgefordert, nicht zu zögern, Schußwaffen auch gegen Frauen und Kinder einzusetzen.(AFP/jW)
Seit den 90er Jahren hatte es in Berlin wegen der Todesschüsse an der Mauer eine Reihe von Prozessen gegen Mitglieder der DDR-Führung und ehemalige Grenzer gegeben. Grundlage der Prozesse war dabei stets ein angeblicher »Schießbefehl«, dessen Existenz bis heute nicht belegt werden konnte. In dem jetzt wiederveröffentlichten mutmaßlichen Dokument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) aus dem Jahre 1973 werden Mitglieder einer MfS-Einheit aufgefordert, nicht zu zögern, Schußwaffen auch gegen Frauen und Kinder einzusetzen.(AFP/jW)
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