Aus: Ausgabe vom 15.08.2007, Seite 12 / Feuilleton
Hauen Stechen
In der gestrigen Ausgabe der jW wurde auf Grundlage einer Information der Nachrichtenagentur ddp gemeldet, daß der Journalist Peter Leuschner vergangenen Freitag beim Münchner Landgericht eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen die Autorin Andrea Maria Schenkel eingereicht habe. Laut Angaben des Verlags Edition Nautilus ist dies jedoch nicht der Fall. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des Verlags im Wortlaut:
»Wie Sie vielleicht schon gehört oder gelesen haben, hat der Anwalt Hans Nüsslein erneut behauptet, eine Plagiatsklage gegen unsere Autorin Andrea Maria Schenkel eingereicht zu haben. Nüsslein vertritt den Journalisten Peter Leuschner.
Nachwievor halten wir den Plagiatsvorwurf für vollkommen abwegig und anmaßend. Erst als ›Tannöd‹ zum Bestseller wurde, schwang sich Leuschner im April 2007 – er kannte das Buch zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr, Andrea Maria Schenkel selbst hatte es ihm überreicht – zu seinen haltlosen Vorwürfen auf. Inzwischen verkaufte sich ›Tannöd‹ über 300000mal.
Auch jetzt versuchen Anwalt und Mandant ganz offenbar, die große Medienaufmerksamkeit, die Andrea Maria Schenkel mit ihrem zweiten Buch ›Kalteis‹ genießt, zu nutzen. Angeblich sei die Klage am Freitag beim Landgericht München 1 eingereicht worden: Bislang wurde das dort nicht bestätigt.
Wir und auch die Autorin haben davon nur über die Presse erfahren, die ihrerseits von Herrn Nüsslein persönlich angerufen wurde. Was also bezwecken Herr Leuschner und sein Anwalt – außer der Rufschädigung unserer Autorin und der Befriedigung der eigenen Gier nach medialer Präsenz? Die Ankündigung der Klage über die Presse ist Strategie: Schon vor über zwei Monaten meldete sich Herr Nüsslein in diversen Redaktionen und kündigte an, die Klageeinreichung stünde kurz bevor; eine ominöse Klageschrift geisterte angeblich durch die Redaktionen. Seitdem ist nichts geschehen – außer einem kurzen, aber heftigen medialen Rauschen.Das soll sich offenbar jetzt wieder erheben, Herrn Leuschner und sein Sachbuch ins Gespräch bringen und dem Ansehen unserer Autorin schaden.
Als besonders unangenehm, vermessen und aggressiv empfinden Verlag und Autorin die maßlose Forderung, daß ›Tannöd‹ nicht mehr vertrieben und alle noch verfügbaren Exemplare vernichtet werden sollen.
Ob aus der Presseblase eine tatsächliche Klage wird, wissen wir zu diesem Zeitpunkt nicht. An der literarischen Eigenheit von ›Tannöd‹ besteht kein Zweifel; am literarischen Können Andrea Maria Schenkels ebenfalls nicht – der Nachfolgeroman ›Kalteis‹, schon jetzt mit viel Lob bedacht, auf Platz 3 der KrimiWeltBestenliste und mit 80000 Exemplaren ausgeliefert, ist dafür der beste Beweis.«(jW)
»Wie Sie vielleicht schon gehört oder gelesen haben, hat der Anwalt Hans Nüsslein erneut behauptet, eine Plagiatsklage gegen unsere Autorin Andrea Maria Schenkel eingereicht zu haben. Nüsslein vertritt den Journalisten Peter Leuschner.
Nachwievor halten wir den Plagiatsvorwurf für vollkommen abwegig und anmaßend. Erst als ›Tannöd‹ zum Bestseller wurde, schwang sich Leuschner im April 2007 – er kannte das Buch zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr, Andrea Maria Schenkel selbst hatte es ihm überreicht – zu seinen haltlosen Vorwürfen auf. Inzwischen verkaufte sich ›Tannöd‹ über 300000mal.
Auch jetzt versuchen Anwalt und Mandant ganz offenbar, die große Medienaufmerksamkeit, die Andrea Maria Schenkel mit ihrem zweiten Buch ›Kalteis‹ genießt, zu nutzen. Angeblich sei die Klage am Freitag beim Landgericht München 1 eingereicht worden: Bislang wurde das dort nicht bestätigt.
Wir und auch die Autorin haben davon nur über die Presse erfahren, die ihrerseits von Herrn Nüsslein persönlich angerufen wurde. Was also bezwecken Herr Leuschner und sein Anwalt – außer der Rufschädigung unserer Autorin und der Befriedigung der eigenen Gier nach medialer Präsenz? Die Ankündigung der Klage über die Presse ist Strategie: Schon vor über zwei Monaten meldete sich Herr Nüsslein in diversen Redaktionen und kündigte an, die Klageeinreichung stünde kurz bevor; eine ominöse Klageschrift geisterte angeblich durch die Redaktionen. Seitdem ist nichts geschehen – außer einem kurzen, aber heftigen medialen Rauschen.Das soll sich offenbar jetzt wieder erheben, Herrn Leuschner und sein Sachbuch ins Gespräch bringen und dem Ansehen unserer Autorin schaden.
Als besonders unangenehm, vermessen und aggressiv empfinden Verlag und Autorin die maßlose Forderung, daß ›Tannöd‹ nicht mehr vertrieben und alle noch verfügbaren Exemplare vernichtet werden sollen.
Ob aus der Presseblase eine tatsächliche Klage wird, wissen wir zu diesem Zeitpunkt nicht. An der literarischen Eigenheit von ›Tannöd‹ besteht kein Zweifel; am literarischen Können Andrea Maria Schenkels ebenfalls nicht – der Nachfolgeroman ›Kalteis‹, schon jetzt mit viel Lob bedacht, auf Platz 3 der KrimiWeltBestenliste und mit 80000 Exemplaren ausgeliefert, ist dafür der beste Beweis.«(jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Pfefferminz mit Sibiriengeschmack
vom 15.08.2007 -
Versilbertes
vom 15.08.2007 -
Trøbbel aus Tromsø
vom 15.08.2007 -
Nichtwissen ist besser
vom 15.08.2007 -
Pilzinfektionen beim Einkaufsbummel
vom 15.08.2007 -
Verbraucherfreundliches Urteil gegen Werbung
vom 15.08.2007