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Aus: Ausgabe vom 17.08.2007, Seite 13 / Feuilleton

Barschel auch

Heinrich Wille, Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, darf vorerst kein Buch über den Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) veröffentlichen. So hat das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Schleswig entschieden. Wille hatte gegen eine Unterlassungsverfügung des Generalstaatsanwalts Erhard Rex geklagt. Dieser hatte entschieden, daß der Behördenleiter kein Buch veröffentlichen darf, schon weil diese Nebentätigkeit einer Dienstpflichtverletzung gleichkäme. Rex ist ein Verfechter der Selbstmordtheorie. Wille ist sicher, daß Barschel ermordet wurde. (ddp/jW)

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