Aus: Ausgabe vom 01.09.2007, Seite 5 / Inland
Vermummung für die Sicherheit
Berlin. Die Vermummung bei Demonstrationen ist in bestimmten Situationen erlaubt. Am Donnerstag ist bereits zum zweiten Mal eine Person freigesprochen worden, der ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen worden war. Sie hatte sich am 1. Mai 2004 bei einer Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch in Berlin mit einem Halstuch unkenntlich gemacht. Die Antifaschistin wollte sich so vor fotografierenden Neonazis schützen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten schloß sich am Donnerstag der Argumentation der Verteidigung an und urteilte, daß eine verbotene Vermummung nicht vorliege, weil die Beschuldigte für Polizeikräfte jederzeit identifizierbar gewesen sei. Bereits am 15. August war ein Düsseldorfer Antifaschist in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
(jW)
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