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Aus: Ausgabe vom 04.09.2007, Seite 12 / Feuilleton

Prozeß

Der Schadenersatzprozeß um den Roman »Esra« von Maxim Biller ist erneut verschoben worden. Wie das Landgericht München am Montag mitteilte, wollen beide Prozeßparteien die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Beschwerde abwarten, die der Autor gegen ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt hat. Neuer Verhandlungstermin ist der 5. Dezember. Billers Exfreundin wirft dem Autoren vor, in seinem Roman Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Sie und ihre Mutter seien zum Vorbild für Romanfiguren in »Esra« genommen worden. Der BGH hatte im Juli 2005 eine Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts bestätigt und das Erscheinen des Romans verboten.(ddp/jW)

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