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Aus: Ausgabe vom 06.09.2007, Seite 4 / Inland

Verletztenrente auf ALG II angerechnet

Kassel. Wer als Arbeitsloser eine Verletztenrente bekommt, muß Einbußen beim Arbeitslosengeld II hinnehmen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Die etwa wegen eines Arbeitsunfalls gezahlte Verletztenrente sei nicht als anrechnungsfreies Schmerzensgeld zu sehen, befand der Senat. Sie solle vielmehr die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgleichen und müsse deshalb als Lohnersatz gewertet werden.

Geklagt hatte ein 59jähriger aus Thüringen. Die Unfallrente diene auch dem Ausgleich eines »Körperschadens«, begründete der Jurist Gerhard Helas vom Sozialverband VdK die Klage. Empfänger von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hätten keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz. Es wäre daher »eine Benachteiligung, ja fast eine Bestrafung«, wenn Unfallopfer nicht wenigstens einen Teil der Verletztenrente zusätzlich zum ALG II behalten dürften.(ddp/jW)