Aus: Ausgabe vom 07.09.2007, Seite 5 / Inland
Pendlerpauschale beantragen
München. Die seit Jahresbeginn gültige Kürzung der Pendlerpauschale verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht nannte es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß »ernstlich zweifelhaft«, ob die Neuregelung »verfassungsmäßig ist«. Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer der Strecke zum Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Der Lohn- und Einkommenssteuerhilfeverein Deutschland rät Beschäftigten, beim Lohnsteuerausgleich für 2007 einen Werbungskostenabzug für den gesamten Arbeitsweg zu beantragen.(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Bundeswehr wegtreten
vom 07.09.2007 -
Euro-Leitzinsen unverändert
vom 07.09.2007 -
»Nicht hinnehmen, daß Rassismus zum Alltag gehört«
vom 07.09.2007 -
Landesweite Proteste in Nordrhein-Westfalen gegen »KiBiz«
vom 07.09.2007 -
Messer in den Rücken
vom 07.09.2007 -
»Tarnen und Täuschen«
vom 07.09.2007 -
Zone ständiger Unsicherheit
vom 07.09.2007