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Aus: Ausgabe vom 19.09.2007, Seite 4 / Inland

Gericht prüft G-8-Demoverbot

Schwerin. Drei Monate nach dem von Protesten begleiteten G-8-Gipfel in Heiligendamm beschäftigt die damals verhängte Bannmeile um den Versammlungsort noch einmal die Gerichte. Das Sternmarsch-Bündnis als Anmelder mehrerer Protestdemonstrationen hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht, um das großräumige Versammlungsverbot rund um Heiligendamm prüfen zu lassen. Die sogenannte Allgemeinverfügung der Polizei sei damit Gegenstand in einem Hauptverfahren, in dem ausführlich auch die Arbeit und Informationspolitik der Polizeibehörde Kavala beleuchtet werde, sagte ein Sprecher des Bündnisses am Dienstag. Zum Verbot der Protestdemonstrationen hätten Falschmeldungen der Polizei geführt, so der Sprecher des Sternmarsch-Bündnisses. Es seien Gefahrenprognosen veröffentlicht worden, die jeder Grundlage entbehrt hätten. Das Bundeskriminalamt habe später selbst eingestanden, daß es keine Hinweise auf geplante Anschläge gegeben habe. Ein mit mehreren tausend Gipfelgegnern angekündigter Sternmarsch nach Heiligendamm während des G-8-Treffens war zunächst von der Polizei als Versammlungsbehörde verboten, später auch per Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Als Begründung wurden erwartete Ausschreitungen der Demonstranten genannt. Die Karlsruher Richter hatten gleichzeitig aber Bedenken an dem von der Polizei ausgesprochenen allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad geäußert. (ddp/jW)