Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.09.2007, Seite 1 / Inland

Haftstrafe für Terrortraining

Berlin. Die Ausbildung in einem terroristischen Trainingscamp könnte künftig mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (Foto/SPD) am Dienstag vor. Laut Gesetzentwurf macht sich strafbar, wer sich gezielt unterweisen läßt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Nicht strafbar soll dagegen der bloße Aufenthalt in einem Trainingscamp sein. Vorbereitungshandlungen dürften grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein, argumentierte die Ministerin. Unter Strafe stehen soll künftig auch die Herstellung, Beschaffung oder das Verwahren von Waffen oder bestimmten Stoffen, Viren und Giften, wenn damit die Absicht verbunden ist, einen Terroranschlag zu verüben. Auch die Finanzierung eines solchen Vorhabens wird von der Regelung erfaßt. Darüber hinaus kann die Verbreitung von Anleitungen zur Sprengstoffherstellung laut Entwurf mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. (ddp/jW)