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Aus: Ausgabe vom 21.09.2007, Seite 5 / Inland

Trassenpreise der Bahn unzulässig

Bonn. Die Bahn AG ist erneut vor Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, höhere Trassenpreise für seltener verkehrende Züge durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Auffassung der Bundesnetz­agentur bestätigt, daß die Bahn diese Zuschläge nicht erheben darf. Das teilte die Bundesnetz­agentur am Donnerstag in Bonn mit. Seit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 hatte die DB Netz AG für »Sondertrassen« einen um zehn Prozent höheren Preis von einigen Eisenbahnverkehrsunternehmen erhoben. Betroffen waren Besteller von Trassen, die nicht für den Jahresfahrplan angemeldet werden konnten und die höchstens dreißigmal im Fahrplanjahr genutzt werden sollten. Das Gericht sah darin eine rechtswidrige Diskriminierung und verpflichtete die DB Netz AG, die Erhebung dieser Sonderzuschläge zu unterlassen. (AP/jW)