Aus: Ausgabe vom 28.09.2007, Seite 5 / Inland
Saubere Atemluft einklagbar
Leipzig. Ab sofort können Anwohner von Straßen mit besonders hoher Feinstaubbelastung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen. In einem Grundsatzurteil vom Donnerstag stellten die Leipziger Richter fest, daß Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen.(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Warnung vor den »edlen Wilden«
vom 28.09.2007 -
Schläger zu Nummern
vom 28.09.2007 -
»Völkische Ideologie muß angegriffen werden«
vom 28.09.2007 -
Mär vom boomenden Arbeitsmarkt
vom 28.09.2007 -
Abwehr statt Hilfe
vom 28.09.2007