Aus: Ausgabe vom 24.10.2007, Seite 4 / Inland
EuGH verlangt Änderung bei BAföG
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht im deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen Verstoß gegen die Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil verwerfen die Richter die in dem Gesetz enthaltene Bestimmung, daß ein Studium in einem anderen EU-Staat nur dann gefördert wird, wenn zuvor diese Ausbildung mindestens ein Jahr lang in Deutschland absolviert wurde.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Beck warnt vor »Chaos« durch GDL
vom 24.10.2007 -
»Wir sind noch lange nicht am Ende«
vom 24.10.2007 -
Neukölln: Lungenentzündung lebensgefährlich
vom 24.10.2007 -
Geldstrafe für Wattebäuschchen
vom 24.10.2007 -
Lohnraub verbieten
vom 24.10.2007 -
»Das Programm entspricht meinen Vorstellungen«
vom 24.10.2007 -
Dominoeffekte durch Bahn-Privatisierung
vom 24.10.2007 -
Freiheit für Kriegsverbrecher?
vom 24.10.2007