Aus: Ausgabe vom 24.10.2007, Seite 5 / Inland
Gesetzesinitiative für Kinderschutz
Potsdam. Die brandenburgische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf für ein neues Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verabschiedet. Kernziel sei ein verbesserter Kinderschutz, sagte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) in Potsdam. Künftig sollten alle Kinder im Vorschulalter durch den ÖGD untersucht werden, auch jene, die keinen Kindergarten besuchen.
Eltern von unter Sechsjährigen sollen laut Ziegler künftig mit Briefen zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen aufgefordert werden. Folgen sie der Aufforderung nicht, müssen sie mit einem Hausbesuch rechnen. Der ÖGD wird dabei mit den Jugendämtern zusammenarbeiten.
Nach Angaben des Ministeriums werden die Vorsorgeuntersuchungen vor allem bei älteren Kindern im Alter von fünf bis sechs Jahren häufig ausgelassen. Nur drei Viertel der Kinder werden Ärzten vorgestellt. Bei den kleineren Kindern liegt die Quote bei 82 Prozent. Dabei sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die die Früherkennungsuntersuchungen den Angaben zufolge am meisten benötigen, am schlechtesten versorgt. Von Familien mit niedrigem Sozialstatus nehmen nur 47 Prozent alle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch.
(ddp/jW)
Eltern von unter Sechsjährigen sollen laut Ziegler künftig mit Briefen zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen aufgefordert werden. Folgen sie der Aufforderung nicht, müssen sie mit einem Hausbesuch rechnen. Der ÖGD wird dabei mit den Jugendämtern zusammenarbeiten.
Nach Angaben des Ministeriums werden die Vorsorgeuntersuchungen vor allem bei älteren Kindern im Alter von fünf bis sechs Jahren häufig ausgelassen. Nur drei Viertel der Kinder werden Ärzten vorgestellt. Bei den kleineren Kindern liegt die Quote bei 82 Prozent. Dabei sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die die Früherkennungsuntersuchungen den Angaben zufolge am meisten benötigen, am schlechtesten versorgt. Von Familien mit niedrigem Sozialstatus nehmen nur 47 Prozent alle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch.
(ddp/jW)
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