Aus: Ausgabe vom 13.11.2007, Seite 13 / Feuilleton
Kunst auf RTL
Dieter Bohlen ist als Jury-Mitglied der RTL-Sendung »Deutschland sucht den Superstar« ein Künstler. Dies entschied das Sozialgericht Köln am Montag. Demnach muß RTL Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Die 23. Kammer bezog sich zum einen auf die RTL-Verträge, die Bohlen zu »eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen« verpflichten. Zum anderen auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten sind. (ddp/jW)
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