Aus: Ausgabe vom 24.11.2007, Seite 2 / Inland
Mahler muß wieder in den Knast
Cottbus. Haftstrafe nach Hitlergruß: Der RAF-Mitbegründer und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler muß erneut ins Gefängnis. Wegen Zeigens des Grußes aus der Nazizeit verurteilte das Amtsgericht Cottbus den Juristen am Freitag zu einer Strafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate gefordert, die Verteidigung Freispruch. Es ist bereits Mahlers fünfte Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung beziehungsweise wegen der Verwendung von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen, wie ein Gerichtssprecher sagte.(AP/jW)
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