Aus: Ausgabe vom 01.12.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Japan: Todschuften gilt als Arbeitsunfall
Tokio. Ein japanisches Gericht hat am Freitag der Witwe eines Toyota-Angestellten eine Rente zugestanden, weil ihr Mann sich sprichwörtlich totgearbeitet hatte. Der 30 Jahre alte Ingenieur Kenichi Uchino war an seinem Arbeitsplatz in einem Toyota-Werk in Zentraljapan im Jahr 2002 zusammengebrochen und zwei Stunden später gestorben. Seine Witwe hatte von der japanischen Regierung eine Rente mit der Begründung eingefordert, der Tod ihres Mannes sei ein Arbeitsunfall. Seine zahlreichen Überstunden hätten Herzrhythmusstörungen hervorgerufen, die seinen Tod verursacht hätten.Sie versicherte, ihr Mann habe allein in dem Monat, in dem er gestorben sei, 150 Überstunden geleistet.
Ein Inspektor der lokalen Gewerbeaufsicht hatte den Antrag der Frau mit dem Hinweis abgewiesen, Uchino habe nur 45 Überstunden gemacht, sein Tod habe mit seinem Beruf nichts zu tun. Toyota verweigerte in einer Erklärung jeglichen Kommentar.
(AFP/jW)
Ein Inspektor der lokalen Gewerbeaufsicht hatte den Antrag der Frau mit dem Hinweis abgewiesen, Uchino habe nur 45 Überstunden gemacht, sein Tod habe mit seinem Beruf nichts zu tun. Toyota verweigerte in einer Erklärung jeglichen Kommentar.
(AFP/jW)
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