Aus: Ausgabe vom 20.12.2007, Seite 5 / Inland
Keine Rücksicht auf Erziehung
Karlsruhe. Familien können nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht erzwingen, daß die zur Kindererziehung nötigen Güter und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer freigestellt werden. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß verweist eine Kammer des Ersten Senats auf die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Dem nationalen Gesetzgeber stehe danach kein Spielraum zu, die zu Kindererziehungszwecken verbrauchten Güter gänzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien. Ein Ausgleich für die höhere Mehrwertsteuer könne nur über familienbezogene Leistungen erfolgen, heißt es in der Begründung. Die Verfassungsbeschwerde einer Familie mit sechs Kindern wurde deshalb nicht angenommen. (AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
GDL bricht Verhandlungen mit der Bahn ab
vom 20.12.2007 -
»Versorger bei säumigen Kunden oft ohne Gnade«
vom 20.12.2007 -
Opfer soll zum Täter gemacht werden
vom 20.12.2007 -
Atomlobby vertuscht
vom 20.12.2007 -
Rassekunde im Deutschlandradio
vom 20.12.2007 -
Das Inland im Visier
vom 20.12.2007