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Aus: Ausgabe vom 21.12.2007, Seite 13 / Feuilleton

Pumuckl-Prozeß

Die Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson erhält ein Honorar vom Bayerischen Rundfunk. Wie der Sender am Donnerstag mitteilte, hat das Oberlandesgericht München ihr einen Anteil am einträglichen Kobold mit roten Haaren zugesprochen. Die Höhe würde gesondert verhandelt.

Im Urheberrechtsstreit zwischen »Pumuckl«-Erfinderin Ellis Kaut und Johnson wird im Januar ein Urteil erwartet. Kaut spricht Johnson das Recht ab, im Rahmen eines Malwettbewerbs eine Freundin für den Kobold suchen zu lassen.

(AP/jW)

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