Aus: Ausgabe vom 21.12.2007, Seite 4 / Inland
Bundesrat initiiert Antiterrorgesetz
Berlin. Wer sich in »Terror-Camps« ausbilden läßt, soll nach dem Willen des Bundesrates künftig mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Die Länderkammer beschloß am Donnerstag in Berlin auf Antrag Hessens und Thüringens, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Danach soll bereits der Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager geahndet werden. Die Vorlage sieht zudem vor, die seit 2002 straffreie »Sympathiewerbung« für terroristische und kriminelle Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. (ddp/jW)
Danach soll bereits der Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager geahndet werden. Die Vorlage sieht zudem vor, die seit 2002 straffreie »Sympathiewerbung« für terroristische und kriminelle Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. (ddp/jW)
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