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Aus: Ausgabe vom 29.01.2008, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Arbeitsrecht: Initiativen zur »Standort- und Beschäftigungssicherung«

Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Trotz wirtschaftlichen Aufschwungs sehen sich viele Betriebsräte weiterhin mit permanenten Umstrukturierungen konfrontiert. Hintergrund sind veränderte Unternehmensstrategien und die von den Finanzmärkten diktierte kurzfristige Steigerung der Profitraten. Wie sich die Beschäftigtenvertretungen vor diesem Hintergrund für »Standort- und Beschäftigungssicherung« einsetzen können, ist Thema eines Artikels in der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb.

Der Beitrag ist ein Plädoyer dafür, daß sich Betriebsräte frühzeitig mit der wirtschaftlichen Situation »ihres« Unternehmens beschäftigen und Initiativen zur langfristigen Sicherung oder zum Ausbau von Beschäftigung ergreifen. Die Autoren stellen die hierfür bestehenden rechtlichen Instrumente vor: Beispielsweise wurde den Betriebsräten mit dem »Betriebsverfassungsreformgesetz« im Jahr 2001 die Möglichkeit eingeräumt, Vorschläge zur Sicherung und Förderung von Beschäftigung zu machen. Um diese entwickeln zu können, dürfen Sachverständige hinzugezogen und Schulungen besucht werden. Das Management ist dazu verpflichtet, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Vorschläge zu bewerten – umsetzen muß es die Ideen allerdings nicht.


Die Autoren betonen in ihrem Beitrag die Chancen, die sich für Beschäftigtenvertretungen aus der »Verbetrieblichung«, der Verlagerung von Regelungen auf die Betriebsebene, ergeben. Die Probleme und Risiken dieser Entwicklung – wie die tendenzielle Überforderung der Betriebsräte und die sich aus deren verstärkten Einbindung als »Co-Manager« ergebenden Gefahren – werden hingegen weitgehend ausgeblendet. Außerdem wird nicht thematisiert, daß infolge betrieblicher »Bündnisse« die in der Vergangenheit erkämpften Standards bei Einkommen und Arbeitsbedingungen vielfach preisgegeben werden. Aus diesen Gründen ist ein Großteil der Betriebsräte von ihren neuen Kompetenzen denn auch nur wenig begeistert, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kürzlich in einer Untersuchung belegte.

(dab)

Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Ca. 76 Seiten. Bezug und Probeabo: aib-web.de

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