Es gibt Lichtblicke
Von Cornelia Kerth12. Januar 2004: In der Volkshochschule Buxtehude stören Faschisten eine Veranstaltung zur »Neofaschismus«-Ausstellung der VVN-BdA. Ein Flugblattverteiler: »Wir sind keine Faschisten, wir sind Nationalsozialisten«. Der Anführer des Trupps ist Reinhold Oberlercher, Autor einer »Verfassung für das Vierte Reich«.
Eine Woche später Flugblätter in Hamburg: »Achtung, Nazi-Demo! Nazis raus auf die Straße! Warum Nazi-Demo am 31. Januar?« Klar: Gegen die »Wehrmachtsausstellung«. Am 13. März wollen sie in Bochum gegen den Bau einer Synagoge marschieren. NPD und »Freie Nationalisten« haben dafür eine gemeinsame Internet-Seite eingerichtet.
Seit dem Scheitern des NPD-Verbotsprozesses »wg. zu enger Begleitung« durch den »Verfassungsschutz« wird die Zusammenarbeit zwischen der Wahlpartei NPD und den Stiefelfaschisten zielstrebig ausgebaut. Ungeniert stellen sie sich öffentlich und offensiv selbst in die Tradition von NSDAP und NS-Staat, fordern für sich und ihr verbrecherisches Erbe Platz in einer demokratischen Gesellschaft.
Merkwürdigerweise führt das offene Bekenntnis zum verbotenen »Nationalsozialismus« nicht zum Verbot von Propaganda, Aktion und Organisation. Justiz und Politik übertreffen sich in Beteuerungen, Verbote seien mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Schon muss man lesen, dass die Forderung nach einem Verbot selbst verfassungswidrig sei. Und jede Störung einer »erlaubten Demonstration« wird neuerdings als Straftatbestand geahndet!
Ein Lichtblick: 24 Richter des Bochumer Amts- und Landesgerichtes haben sich an die Öffentlichkeit gewandt und gefordert, die Nazidemonstration gegen die Synagoge zu verbieten. Wir brauchen viele solcher Lichtblicke.
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Das demokratische Toleranzgebot gilt nicht für alte und neue Nazis. Dies muss allerorts und immer wieder deutlich gemacht werden. Von allen Menschen, denen an einer humanen Zukunft liegt. Über Weltanschauungs- und angebliche Generationsgrenzen hinweg. Ein gutes Beispiel dafür und darum auch ein Lichtblick war das Antifaschistische Jugendtreffen im Januar in Berlin.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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