Schnüffelei gegen links
Von Peter BorakPünktlich zu Beginn der Fußballeuropameisterschaft, also in einer Zeit stärker als sonst verbreiteten politischen Desinteresses, peitschte die Regierungskoalition eines ihrer übelsten Gesetzesvorhaben durch den Bundestag – die weitreichende Ermächtigung von Geheimdiensten und Polizei zur Nutzung des Staatstrojaners (vgl. jW vom 11.6.). Wie solche Überwachungsmöglichkeiten unser aller Grundrechte bedrohen, können Sie ergänzend und vertiefend zur jW-Berichterstattung jenem literarischen Angebot entnehmen, welches wir Ihnen auf Seite 2 dieser Beilage unterbreiten. Die Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichtes (vgl. jW vom 16.6.) hat erneut bestätigt, gegen wen die Schnüffelei in erste Linie gerichtet ist: gegen links und damit auch gegen diese Tageszeitung. So stehen wir mehr denn je in der Pflicht, Sie über Ursachen, Folgen und notwendigen Widerstand aufzuklären. Die dazu eigens ergänzte Broschüre »70 Jahre Grundgesetz« finden Sie auf Seite 6. Weitere dort empfohlene Produktionen des Verlags 8. Mai eröffnen Ihnen zudem die Möglichkeit, zu prüfen, inwieweit es denn – wie von der Bundesregierung behauptet – verfassungsfeindlich sein kann, verlegerische Arbeit an marxistischen Denkern zu orientieren. Wunderschön kommentiert diesen absurden Vorwurf Christoph Hein im aktuellen M&R-Heft (Seite 8).
Die wahren Gründe derartiger Gesinnungsjustiz erschließen sich allerdings vor allem durch einen Blick in die auf den Seiten 4 und 5 offerierten Bücher. Westliche Vorherrschaft erscheint erstmals auch ökonomisch bedroht. Um so intensiver bereiten sich NATO und Co. auf einen großen Krieg vor, Geschichtsrevision inbegriffen. Jedem, der dem – und sei es nur publizistisch – entgegentritt, soll der »Nährboden« entzogen werden. Der Einkauf in unserem Shop ist eine gleich mehrfach nützliche Möglichkeit, den Kriegstreibern und ihren amtlichen Helfern solche besonders perfide Art verfassungswidriger Landschaftspflege deutlich zu erschweren.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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