Es bleibt dabei: Keine NPD-Demo in Schwerin
Karlsruhe. Es bleibt dabei: Die NPD darf am Samstag in Schwerin
nicht demonstrieren.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Morgen in
Karlsruhe mit, ein schnelle Entscheidung über das in der Nacht zuvor
vom Oberverwaltungsgericht om Greifswald bestätigte
Demonstrationsverbot sei nicht möglich. Das Verbot gilt allerdings auch
für Gegendemonstrationen von Antifaschisten.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich nicht in der Lage gesehen, bis
zum Beginn der Protestveranstaltungen zum G-8-Gipfel am
Samstag um 10.00 Uhr eine verantwortliche Entscheidung zu treffen,
heißt es in einem so genannten Berichterstatterschreiben an die
Antragsteller. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist am Samstag
und Sonntag nicht mehr mit einer derartigen Entscheidung der aus
drei Richtern bestehenden Kammer zu rechnen.
(AP/jW)
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